Gemeinde Kosel

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Der Gallbergring soll in diesem Jahr saniert werden.

Doch dafür muss die Gemeinde Kosel eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen (wir berichteten). Nachdem bereits lange im Finanzausschuss beraten wurde, eine Empfehlung aber nicht ausgesprochen wurde, packte die Gemeindevertretung das Thema Mittwochabend erneut an. Sie beschloss die Satzung einstimmig. 

Man habe die Satzung letztlich nicht mehr schieben und verhindern können, berichtet Hartmut Keinberger (CDU). Die Beratung dazu sei schwer gefallen, da man die Bürger an den Kosten beteiligen müsse, obwohl man das nicht wolle. Als moderat bezeichnete Bürgermeister Heinz Zimmermann-Stock die nun beschlossenen Sätze. Danach sieht die Koseler Satzung vor, dass Anlieger an reinen Anliegerstraßen 60 Prozent, Anlieger an Haupterschließungsstraßen 40 Prozent und Anlieger an Hauptverkehrstraßen mit 20 Prozent an den Kosten der reinen Straßenausbaukosten beteiligt werden. Das Kommunalabgabengesetz hätte einen Anliegeranteil von 85 Prozent ermöglicht, darauf wies der Bürgermeister hin. Eine Liste der Straßen und ihre vermutliche Einordnung wurde nicht mit beschlossen. Sie kann der Satzung später beigefügt werden, habe aber keine rechtliche Bedeutung, wie Godber Peters von der Amtsverwaltung betonte. "Wichtig sei vor allem, dass die Satzung transparent den Bürger erklärt werde", stellte Dirk Christiansen (FWK) fest.

Werde der Ausbau einer Straße beschlossen, werde die Verwaltung vor dem Start der Arbeiten die Kosten ermitteln und dabei auch die Einstufung der Straße überprüfen und zwar unabhängig von einer möglichen Straßenliste. Stehen dann die Kosten fest, dann würden alle Anlieger individuell über ihre Kosten informiert, so Peters. Begleitet werde das durch Informationsveranstaltungen, bei denen die Berechnungen transparent erläutert würden. Angesichts dieses Vorgehens sei es auch jetzt völlig unmöglich, irgendwelche Kosten zu nennen, wenn es um den Gallbergring gehe, warf Finanzausschussvorsitzende Margrit Riemer ein. Auch Anlieger an Land- und Kreisstraßen werden an den Kosten beteiligt, da auch Nebeneinrichtungen wie Straßenbeleuchtung oder Gehwege umgelegt werden, ergänzte Peters.

Die Gemeindevertretung lehnte die Erstellung eines Kernwegekonzepts ab. Begründung. Die Haushaltslage lasse es nicht zu, Kernwege, auch wenn sie gefördert werden, auszubauen.

Die Gemeinde Kosel tritt dem Förderverein Koseler Kirche als Mitglied bei. Als Jahresbeitrag wurden 100 Euro von der Vertretung beschlossen. Zusätzlich erhält der Verein in 2013 einmalig 3000 Euro zur Verfügung gestellt.

Hatte sich der Bauausschuss noch mit Mehrheit für eine Beteiligung an der Schadenspotenzialanalyse in 2014 ausgesprochen so kippte die Gemeindevertretung dies und stimmte mit 12 zu 1 gegen eine Beteiligung. Ausgelöst worden war der Stimmungswechsel durch die Waabser Entscheidung, selbst als Küstenanlieger sich nicht an dem Gutachten zu beteiligen.

Beschlossen wurde die Aufstellung eines Lärmaktionsplans und die damit verbundene öffentliche Auslegung. Es besteht Hoffnung über die EU-Umgebungslärmrichtline ein Tempolimit auf der B 76 im Bereich der Wohnbebauung zu bekommen. Kosten sind mit dem Lärmaktionsplan für Kosel nicht verbunden.

Wolfgang Dreesen
Letzte Aktualisierung: 10.03.2013

Quellenangabe und Copyright:
01.03.2013 | Dirk Steinmetz | Eckernförder Zeitung, shz.de