Gemeinde Kosel

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Der Koseler Bauausschuss empfiehlt die Aufstellung eines neuen B-Plans für rund acht Grundstücke im Ortskern von Kosel. Mit Mehrheit emphiehlt der Ausschuss die befristete Fristverlängerung des vorhabenbezogenen B-Plans Feriengebiet Hof Hülsen

Ein neues Baugebiet in zentraler Ortslage – mit der Empfehlung zur Aufstellung eines B-Plans Nummer 15 an die Gemeindevertretung hat der Bau-, Wege- und Umweltausschuss am Dienstagabend den ersten Schritt gemacht. Nördlich der Straße Breekstücken, östlich Schwansenstraße und südlich Feuerwehrhaus könnten acht Grundstücke zwischen 475 und etwas über 600 Quadratmeter entstehen, wie OrtsplanerFrank Springer dem Ausschuss unter Leitung von Winfried Vogt (FWK) berichtete.

Wie genau die Grundstücke geschnitten werden und wie eine spätere Bebauung aussehen könnte, dass werde im weiteren Bauleitverfahren festgelegt, so Springer. Der Gemeinde sei es wichtig, die Grundstücke fußläufig mit dem Dorfladen zu verbinden, um so auch älteren Bürgern altengerechte Angebote zu machen, so Bürgermeister Hartmut Keinberger (CDU). Er habe auf einer Liste schon fünf Nachfragen für Grundstück – drei ältere Paare und zwei junge Familien – so Keinberger, alle aus Kosel. Interesse gebe es schon. Für Karl Walther (Grüne) und seine Fraktion sei in dem Projekt der Aspekt des altengerechten Wohnen zu wenig beachtet. „Die Leute wollten keine Gärten mehr haben, eher auf einer Ebene wohnen“, so ihre Ansicht. Zudem sorgten sie sich um den „schönen alten Baumbestand in dem Parkgrundstück der ehemaligen Gärtnerei.“ Walther riet dazu, erneut über ein Alt- und -jung-Wohnen nachzudenken, um damit auch den Parkcharakter zu erhalten. Sollte in Kosel Bedarf nach weiteren Bauflächen sein, so böte das Gebiet auch Potenzial zu einer oder sogar zwei Erweiterung nach Osten, so Springer. Die Erschließung könnte bereits jetzt in der Straßenführung berücksichtigt werden. Bei einer Gegenstimme wurde die B-Planaufstellung empfohlen.

Der vorhabenbezogene B-Plan „Feriengebiet Hof Hülsen“ wurde bis zum Fristende 31. Dezember 2013 nicht erfüllt, das stellte der Ausschuss fest. Nun lag dem Ausschuss ein Verlängerungsantrag des Vorhabenträgers auf eine unbefristete Verlängerung vor, um das Vorhaben schrittweise fortzusetzen. Die Insolvenz des ehemaligen Mitvorhabenträgers, der Verkauf von Grundstücken an Dritte, statt sie dem einheitlichen Vermietungskonzept zuzuführen und weitere Aspekte, machten eine Fristverlängerung nötig, hatte der Vorhabenträger der Gemeinde mitgeteilt. „Wollen wir ihn in die Insolvenz zwingen?“, fragte Keinberger und warb um eine Verlängerung, allerdings nur bis Ende 2018. Ohne Fristverlängerung sei zu erwarten, dass der Vorhabenträger weitere Grundstücke verkaufen müsse, was die Gefahr berge, dass Gebäude nicht mehr als Ferienhäuser, sondern zunehmend als Wochenendhäuser genutzt würden, vielleicht sogar als Dauerwohnsitz, was die Gemeinde nicht wolle. Daher habe man ja auch der Schaffung eines Ferienhausgebietes zugestimmt, mit der Einschränkung, dass Eigentümer maximal 100 Tage im Jahr das Gebäude selber nutzen dürften.

Ob der Durchführungsvertrag aus dem Jahre 2008 überhaupt noch Gültigkeit habe, warf Karl Walther als Frage aus der Fraktionssitzung der Grünen auf. Nach Ansicht von Wolfgang Kastens, ehemaliger Verwaltungsrichter aus Schleswig und Koseler Grünenmitglied, sei dem nicht so, sagte Walther. Es müsse ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dem hielt der Bürgermeister entgegen, dass er nach Rücksprache mit der Amtsverwaltung von der Gültigkeit des Vertrages ausgehe. Bei einer Enthaltung wurde eine Verlängerung bis Ende 2018 empfohlen.

Güde Horn
Letzte Aktualisierung: 15.05.2014

Quellenangabe und Copyright:
15.05.2014 | Dirk Steinmetz | Eckernförder Zeitung, shz.de