Informationen zur geplanten Deponie am Bültsee/B76
Von Gemeinde Kosel - Aktualisiert am 31.07.2019
Voraussetzung für die bisherigen Genehmigungen des Kiesabbaus an der B76 in Nachbarschaft des Naturschutzgebietes „Bültsee“ war stets die Verpflichtung zur Renaturierung, wenn der Kiesabbau einmal beendet ist. Nun ist der Kies nahezu vollständig abgebaut und mit der vertraglich zugesicherten Renaturierung sollte in den nächsten Jahren begonnen werden.
Ungeachtet dessen wird vom jetzigen Betreiber der Kiesgrube aber keine Renaturierung, sondern die Errichtung und der Betrieb der größten Deponie DK1 (v.a. Bauschutt) in Schleswig-Holstein geplant. Nötige Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren sind in vollem Gange. Da der Platz auf den Deponien im Lande in absehbarer Zeit erschöpft ist, hat die Landesregierung an neuen Deponien sehr großes Interesse. Die Gemeinde Kosel hat den Eindruck gewonnen, dass daher das Genehmigungsverfahren nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt wird, wie es für eine solch weitreichende Entscheidung angemessen wäre. Zum Beispiel wurde vor kurzem in einer Präsentation zur Deponiekapazität auf der „Abfalltagung“ des Landes der Eindruck erweckt, dass bereits jetzt mit einer Genehmigung der neuen Deponie am Bültsee durch die Behörden zu rechnen ist, obwohl der eigentliche Antrag noch gar nicht gestellt ist! So etwas ist nicht hinzunehmen. Die Gemeinde Kosel erwartet ein in jeder Hinsicht korrekt und gewissenhaft durchgeführtes Verfahren mit ernsthafter Prüfung aller Gegebenheiten.
Die Gemeinde Kosel fordert:
1. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahren vor dem Planfeststellungsverfahren zur ergebnisoffenen Suche nach Standortalternativen.
2. Unabhängige Gutachter für die nötige Umweltverträglichkeitsprüfung auf Kosten des Antragstellers. (aktuell sind die Gutachter vom zukünftigen Deponiebetreiber ausgesucht und beauftragt und arbeiten schon seit Jahren für ihn in Angelegenheiten des Kiesabbaus)
3. Aufklärung über das Verschwinden der Genehmigungsdokumente des bisherigen Kiesabbaus.
In der Kiesgrube, in der die Deponie errichtet werden soll, gibt es keine natürliche Barriere zum Grundwasser, die anderenorts durchaus zu finden wäre. Auch wenn der Anteil verhältnismäßig gering ist, werden auf Deponien der Deponieklasse I auch Schadstoffe deponiert! Zudem werden Deponien häufig später für die „Entsorgung“ gefährlicherer Abfälle „aufgerüstet“. Aus der geplanten Deponie können also Schadstoffe austreten und direkt ins Grundwasser oder die umliegenden Seen gelangen. Beides ist unverantwortbar, denn unser Wasser ist sehr wertvoll und darf zu keiner Zeit zusätzlich in Gefahr gebracht werden. Nicht umsonst sind die direkt angrenzenden Gebiete als Naturschutz- und FFH-Gebiete ausgezeichnet („Bültsee und Umgebung“, “ Langsee und Kollsee“, „Schnaaper Seen und Umgebung“ ), denn hier finden sich einmalige ökologische Nischen mit fast ausgestorbenen Lebewesen und eine große Pflanzenvielfalt.
Die Gemeinde Kosel strebt zudem an, die Lücke im überlebenswichtigem Wegenetz der Tiere („Biotopverbundachsen“) durch die Renaturierung des Kiesabbaugebietes wieder zu schließen. Mit der Genehmigung einer Deponie würden diese wichtigen Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden, sondern unsere Umwelt wird massiv geschädigt.
Im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens wird die Öffentlichkeit beteiligt werden, allerdings nur innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes von 3 Monaten.
Bereiten Sie dafür Ihren Einspruch vor – schon jetzt!
Die Gemeinde Kosel
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Weitere Informationen auch auf deponie-stoppen.de.
Hier finden Sie weitere Informationen zu folgenden Punkten:
Standort, Ausmaß und Risiken der geplanten Deponie
Ablauf und aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens
Deponie stoppen - das können Sie tun!
Letzte Aktualisierung: 31.07.2019
Quellenangabe und Copyright:
31.07.2019| Gemeinde Kosel| Gemeinde Kosel
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