Gemeinde Kosel

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Bauausschuss Kosel weist Planung für Hähnchenmastanlage zurück

Massentierhaltung – ein sensibles Thema beschäftigte die Mitglieder des Bauausschusses in ihrer Sitzung am Montagabend. Unter der Leitung von Silke Petersen (FWK) ging es um einen Bauantrag eines Landwirts, der eine neue Mastanlage für 29 600 Masthähnchen im Ort errichten möchte.

Der Vorhabenträger habe einen entsprechenden Bauantrag gestellt, bestätigte Norbert Jordan, Leiter der Bauabteilung des Amtes Schlei-Ostsee. Danach soll eine Mastanlage für 29 600 Masthähnchen erstellt werden. Laut Baugesetzbuch sei ein solches Vorhaben im Außenbereich zulässig und privilegiert. Der Ausschuss hatte die Aufgabe, das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Vorhaben zu erteilen. Mit drei zu einer Stimme wurde das Einvernehmen aber abgelehnt.

Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses war nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger und dessen Einverständnis der Tagesordnungspunkt und auf Beschluss des Ausschusses in den öffentlichen Sitzungsteil verlegt worden. Und auch wenn das Thema für reichlich Diskussion sorgte, so stellte der Ausschuss fest, dass die Gemeinde nicht gegen die Landwirtschaft moniere, sondern mit der Landwirtschaft gemeinsam für eine sichere Produktion und Umweltschutz agieren wolle, hieß es.

Mit klaren Worten brachte Ausschussmitglied Karl Walther (Grüne) seine Bedenken zu dem Vorhaben vor. Für ihn und das Land Schleswig-Holstein habe der Erhalt und die Verbesserung der Schleiökologie, des Grundwasserkörpers und der Schutz von Oberflächengewässern einen hohen Stellenwert. Er habe als Gemeindevertreter eine Verpflichtung, sich für das Allgemeinwohl in der Gemeinde einzusetzen, auch wenn das ein unbequemer Weg sei, stellte Walther fest. In einer ausführlichen Erklärung zeigte er die möglichen Folgen einer solchen Anlage für Schlei und Grundwasser auf. So wies er vor allem auf die zu erwartende Menge an Festmist (Kot) der Tiere hin, der vermutlich auf den lokalen Flächen ausgebracht werden würde. „Neue Mastanlagen an der Schlei zu genehmigen, verschärft das Nährstoff-Überschussproblem“. Zudem wies er auf die Gefahr multiresistenter Keime hin, die über den Kot ausgebracht würden. Er forderte die Ablehnung des Einvernehmens – dafür habe die Gemeinde einen Ermessensspielraum.

Norbert Jordan ergriff erneut das Wort und erläuterte die rechtlichen Aspekte. Danach könne die Gemeinde das Einvernehmen verwehren. Parallel dazu werden die Antragsunterlagen und Fachgutachten von den Kreisbehörden geprüft. Ab einer Mastanlagengröße von 30 000 Tieren würden zusätzlich besondere Prüfungen, auch nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz, notwendig, ergänzte Jordan. Im vorliegenden Fall aber nicht. Die Kommunalaufsicht des Kreises wird zudem die noch von der Gemeinde einzureichende Begründung für die Ablehnung prüfen. Dann könne der Kreis entweder das gemeindliche Einvernehmen ersetzten, oder aber den Bauantrag zurückweisen, erklärte Jordan. Bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. September wird abschließend beschlossen. cfr/dis

Wolfgang Dreesen
Letzte Aktualisierung: 06.09.2017

Quellenangabe und Copyright:
06.09.2017 | Dirk Steinmetz | Eckernförder Zeitung, shz.de