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Die Gemeinde Kosel benötigt juristische Beratung hinsichtlich des Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung einer Deponie der Klasse 1 am Standort B 76

Zu diesem Schluss kam die neue Gemeindevertretung bei ihrer Sitzung am Montagabend.

Der Vorhabenbetreiber, die BRG Entsorgungsgesellschaft mbH & Co KG, ein Betrieb der Unternehmensgruppe Peter Glindemann, hatte Kosel über die Planung zur Errichtung der Anlage informiert. Der Plan sieht den Bau von Nebeneinrichtungen und technischen Anlagen vor. Die betroffene Fläche an der B 76 von rund 115 000 Quadratmetern liegt auch auf Gammelbyer Gemeindegebiet. Dort bekommt die Gemeinde seit Jahren juristische Beratung. Auf Empfehlung des Amtes mache es Sinn, die selbe rechtliche Beratung auch für Kosel zu nutzen, sagte Bürgermeister Hartmut Keinberger. Er hatte für die selbe Kanzlei mit dem Hinweis geworben, dass diese bereits mit der Materie vertraut sei, eine neue Kanzlei aber zunächst viele zusätzliche (kostenpflichtige) Arbeitsstunden aufwenden müsste, um den Wissensstand zu erreichen.

Im Prinzip herrschte Einigkeit im Gemeinderat, dass Kosel aktiv werden muss. In früheren Sitzungen hatte sich die Gemeinde bereits grundsätzlich gegen das geplante Vorhaben ausgesprochen. Ina Möbius (Grüne) gab zu Bedenken, dass ihre Fraktion die vorgeschlagene Kanzlei nicht kenne. Sie wünschten vor der Beauftragung mehr Informationen, am Bedarf an einer Rechtsberatung ändere das nichts. Die Vertretung beschloss bei einer Enthaltung, dass zunächst 10 000 Euro für die rechtliche Beratung im Nachtragshaushalt 2018 bereitgestellt werden und das die Auswahl der zu wählenden Kanzlei noch beraten wird. dis

Wolfgang Dreesen
Letzte Aktualisierung: 20.06.2018

Quellenangabe und Copyright:
20.06.2018| Dirk Steinmetz| Eckernförder Zeitung, shz.de