Kosel fordert Raumordnungsverfahren
Von Dirk Steinmetz - Aktualisiert am 02.04.2019
Die wohl größte Deponie Klasse 1 im Land könnte in Kosel/Gammelby parallel zur B 76 entstehen
Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren. Um ihre Sorgen vor der Einrichtung der Anlage mit einem Volumen von rund 2 Millionen Kubikmetern und einer Fläche von 10 Hektar (etwa 14 Fußballfelder) zum Ausdruck zu bringen, hat die Gemeinde Kosel in enger Zusammenarbeit mit ihrem Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Philipp Heinz, eine umfangreiche Stellungnahme an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration eingereicht. Die Hauptforderung der Gemeinde ist, dass für das Vorhaben zwingend ein Raumordnungsverfahren durchzuführen sei. Dieses wird immer nötig, wenn beim Bau einer Abfalldeponie eine überörtliche Raumbedeutsamkeit gegeben ist, heißt es in der Begründung des Rechtsanwalts. Dafür spreche neben der Dimension der Anlage unter anderem auch die Auffüllung der bisherigen Kiesgrube auf bis zu 43 Meter über NN. In dem Verfahren würde dann landesweit und ergebnisoffen nach einem akzeptablen Standort gesucht werden, um Risiken für Umweltschäden möglichst zu minimieren. Die Standortwahl dürfe in einem solchen Fall nicht ausschließlich von den Möglichkeiten und finanziellen Interessen eines Privatunternehmers abhängig gemacht werden, so die Position der Gemeinde Kosel mit Bürgermeister Hartmut Keinberger. Ob ein solches Raumordnungsverfahren tatsächlich durchgeführt wird, entscheidet die Landesplanungsbehörde des Innenministeriums
In der Erläuterung, an der auch Kosels Gemeindevertreterin Dr. Christiane Knabe beteiligt war, würde die geplante Deponie in mitten eines Naturraumes entstehen, in dem nahezu alle benachbarten Flächen dem Natur- und Umweltschutz dienen. Zugleich sei der Tourismus ein wichtiges wirtschaftliches Standbein der Gemeinde. Ein über 30 Jahre andauernder Deponiebetrieb mit entsprechendem Lkw-Verkehr und Aufbereitungs- und Zerkleinerungsbetrieb des Materials, würden dem Ziel „Tourismus und Erholung“, wie es im Landesentwicklungsplan heißt, entgegenstehen. Auch der Standort der möglichen Anlage im Kontext zur Toteisachse, zum Biotopverbundsystem und zur geologischen Ausstattung des Raumes hinsichtlich der Grundwasserbildung und -bewegung würden zu starken Beeinträchtigungen führen. In seinem Fazit kommt Rechtsanwalt Heinz zu dem Ergebnis, dass alle aufgeführten Erkenntnisse aus offiziellen, raumordnungsrelevanten Planungen des Landes stammen. „Sie sprechen sehr deutlich gegen eine Deponie an dem vom Investor geplanten Standort“, so Heinz. In jedem Fall aber betreffen die Aspekte in vielerlei Hinsicht raumstrukturelle Belange, und zwar nachdrücklich negativ, weiträumig und dauerhaft. Aus Sicht der Gemeinde Kosel müsste das Land auf der Grundlage seiner eigenen landesplanerischen Erkenntnis den Standort ablehnen. In jedem Fall fordert Kosel aber ein Raumordnungsverfahren. dis
Letzte Aktualisierung: 02.04.2019
Quellenangabe und Copyright:
02.04.2019| Dirk Steinmetz| Eckernförder Zeitung, shz.de
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