Nein Danke Ich wähleOK für mich

Teilen:

Der Aufforderung der Gemeinde Kosel, vor dem Planfeststellungsverfahren ein Raumordnungsverfahren zur Bewertung eines möglichen Deponiestandortes zwischen B 76, westlich Birkenseer Weg und Naturschutzgebiet Bültsee zu veranlassen, möchte das Innenministerium nicht nachkommen

Dies hatte Bürgermeister Hartmut Keinberger in der Vorwoche bereits angedeutet. Nun liegt der Gemeinde auch die Begründung des Ministeriums vor, auf die sie in Zusammenarbeit mit ihrem Rechtsberater, Rechtsanwalt Philipp Heinz, reagiert.

Danach fordert Kosel vor einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der dann wohl größten Deponie der Deponieklasse I in Schleswig-Holstein, dass ein Genehmigungsverfahren und die diesbezüglichen Vorbereitungen lupenrein und gewissenhaft durchgeführt werden.

Die Antwort des Innenministeriums auf diese Aufforderung lässt allerdings schon jetzt erhebliche Zweifel an eben einer solch gründlichen Bearbeitung aufkommen, heißt es in einer Stellungnahme. Zwar stellt das Ministerium zutreffend fest, dass ein Raumordnungsverfahren für eine Deponie diesen Ausmaßes vorgeschrieben ist, verweist jedoch sogleich darauf, dass auf ein solches Verfahren verzichtet werden kann, wenn diesbezügliche Prüfungen anderweitig sichergestellt sind. Diese Sicherstellung ist nur scheinbar gegeben, so die Einschätzung Kosels.

Das Ministerium sieht die Sicherstellung allein durch eine mögliche Prüfung im Rahmen der Planfeststellung gegeben. Schon auf den ersten Blick fällt jedoch auf, dass das Planfeststellungsverfahren kein gleichwertiger Ersatz für ein Raumordnungsverfahren ist und auch nicht sein kann, denn wenn im Rahmen der Planfeststellung im gleichen Umfang und mit gleichem Aufwand die Standortwahl überprüft würde, ist nicht nachzuvollziehen, warum dann auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden sollte, heißt es in der Stellungnahme der Gemeinde weiter. Vielmehr entstehe hier der Eindruck, dass eine objektive und auch finanziell aufwendige Standortsuche umgangen werden solle, was bei einem solch erheblichen und langfristigen Eingriff in die Natur unverantwortlich sei und nach Ansicht Kosels nicht erfolgen dürfe.

Nach Ansicht Kosels werde in der Ablehnung des Innenministeriums unter anderem auch nicht berücksichtigt, dass der Antragsteller für die Anlage bei der Eröffnung des Planfeststellungsverfahren bereits in finanzielle Vorleistung gegangen war, was möglicherweise eine unbefangene Beurteilung des Standortes erschweren könnte.

Die Gemeinde werde sich nicht zufrieden geben mit der ablehnenden Haltung zum Raumordnungsverfahren und wird sich nun in dieser Sache an die Landtagsabgeordneten und andere Ministerien wenden, verbunden mit der Bitte, diese aus juristischer Sicht sehr fragwürdige Entscheidung zu überprüfen und eine Revision zu veranlassen.

Kosel hatte das Raumordnungsverfahren gefordert, da aus seiner Sicht ein sehr viel größerer Bereich durch eine mögliche Deponie beeinflusst werde, als es im Planfeststellungsverfahren betrachtet wird. dis

Wolfgang Dreesen
Letzte Aktualisierung: 19.05.2019

Quellenangabe und Copyright:
20.05.2019| Dirk Steinmetz| Eckernförder Zeitung, shz.de