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Straße Haarmoor wird für 550.000 Euro teilsaniert / Gemeindevertretung fasst keinen einheitlichen Beschluss zur Pestizidfreiheit

An der Deckenerneuerung an der Straße Haarmoor geht kein Weg vorbei. Die Zustimmung in der Gemeindevertretung für das Projekt war groß. Für rund 550.000 Euro soll ein Teilausbau erfolgen, wobei der Untergrund angefasst und auch die Borde und Gehwege erneuert werden. Wichtig war den Gemeindevertretern unter Vorsitz von Bürgermeister Hartmut Keinberger allerdings, dass weitere Details zur Gestaltung der 470 Meter langen Straße noch im Rahmen des Bauausschusses beraten werden. So geht es um die Art der Fahrbahn, ob Pflaster oder Asphalt, wie die Gehweg gestaltet werden und ob und wie die Randbereiche der Fahrbahn gestaltet werden. In nichtöffentlicher Beratung empfahl die Gemeindevertretung die Vergabe der Planungsleistungen für das Vorhaben. Da die Gemeinde keine Straßenausbaubeitragssatzung mehr anwendet, werden auch die Anlieger nicht an den Ausbaukosten beteiligt.

Kontrovers diskutiert wurde der Antrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zur pestizidfreien Gemeinde. Sie hatte beantragt, dass die Gemeinde einen Beschluss fassen solle, in dem auf den (Absatz I.) Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gemeindeflächen verzichtet wird, (II.) Pächter von Gemeindeflächen im Falle einer Neuverpachtung ebenfalls zu einem Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet werden und schließlich (III.) in der Ortssatzung der Straßenreinigung den Pflanzenschutzmitteleinsatz ebenso zu untersagen. Anliegen der Fraktion ist es, etwas für den Tier– und Pflanzenschutz zu tun. Es seien nicht mehr nur Grüne Themen, so Dr. Christiane Knabe (Grüne), sondern Themen, die alle angehen, machte sie deutlich.

Wie bereits im Bau- und Umweltausschuss wurde von CDU- und FWK-Seite kritisiert, dass dies doch Dinge seien, die bereits Gültigkeit hätten, beziehungsweise in übergeordneten Gesetzen schon bestimmt wurden. „Das ist klar geregelt, eine Verankerung im Ortsrecht ist überflüssig“, befand Hans-Joachim Heide (CDU). Zudem sei der Gemeindearbeiter bereits eingewiesen und handele so, dass er auf den gemeindlichen Flächen keine Pflanzenschutzmittel einsetze. Margrit Riemer (CDU) hielt eine erneute Festschreibung für eine Überregulierung und stellte fest, dass die Bürger doch mündig seien. Karsten Lassen (CDU) wie auch Riemer monierten, dass der Begriff Pestizid unzutreffend sei und man doch eher von Pflanzenschutz sprechen solle.

Für eine gewisse Aufklärung sorgte Dr. Helmuth Knabe (Grüne). So stellte er fest, dass die Verankerung in der Straßenreinigungssatzung nur in Bezug zur Reinigungspflicht des Gehweges stehe, es sei nicht der Privatgarten gemeint. Im Privatbereich gilt für jeden Bürger das Pflanzenschutzgesetz. „Mit der Aufnahme in die Ortssatzung soll nur ein zusätzlicher Hinweis auf geltendes, übergeordnetes Recht erfolgen“, so Dr. Helmuth Knabe. Der Vorschlag von Ingo Wilde (FWK), den Beschluss zu vertagen und erneut zu beraten, weil man sich im Kreis drehe, wurde verworfen.

Am Ende wurde mit neun Ja-Stimmen für I. gestimmt, II. wurde mit acht Stimmen abgelehnt und III. mit sechs Stimmen abgelehnt. Es gibt beim BUND eine Liste der Kommunen, die pestizidfrei gemeldet sind. Dazu gehört Kosel nicht, auch wenn die Gemeinde bereits auf gemeindlichen Flächen auf den Einsatz verzichtet. Hier hatte es wohl ein Missverständnis gegeben, denn es gab Gerüchte, Kosel sei dort bereits gemeldet. „Für eine Anerkennung wird ein schriftlicher Beschluss benötigt“, erklärte Dr. Christiane Knabe auf EZ -Nachfrage. In der Liste sind derzeit 460 Kommunen bundesweit aufgeführt. Aus der Nachbarschaft sind dies nur Eckernförde und Güby.

Ein Raumordnungsverfahren für die Deponieplanung im Gebiet von Kosel und Gammelby wird es wohl eher nicht geben. Dies berichtete Bürgermeister Hartmut Keinberger. Danach habe ihm das Umweltministerium angedeutet, dass so ein Verfahren eher nicht angestrebt werde. Kosel hatte im Rahmen des Scopingtermin (Vorgeschriebenes Verfahren in Planungsprozessen für Bauvorhaben. Beim Scopingtermin werden Untersuchungsraum und Untersuchungstiefe für Umweltberichte oder Prüfungen festgelegt) ein Raumordnungsverfahren angeregt, da aus Sicht der Gemeinde ein weit aus größeres Gebiet durch das Deponieprojekt betroffen sei. Details wird Kosel mit seinem Fachanwalt nach Erhalt der schriftlichen Begründung prüfen.

Wolfgang Dreesen
Letzte Aktualisierung: 16.05.2019

Quellenangabe und Copyright:
17.05.2019| Dirk Steinmetz| Eckernförder Zeitung, shz.de