Gemeinde Kosel

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Gemeindevertretung gibt mit Mehrheit baurechtliches Einvernehmen für Bau einer Hähnchenmastanlage für 29600 Tiere

Auch 342 Unterschriften gegen den Bau eines Hähnchenmaststalls in der Gemeinde konnte die Mehrheit der Koseler Gemeindevertreter am Mittwochabend nicht umstimmen, dem gestellten Bauantrag eines Landwirts das gemeindliche Einvernehmen zu verwehren. Mit fünf Ja-Stimmen bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde nach kontroverser Diskussion die Zustimmung der Gemeinde zu dem Bauantrag gegeben.

Bereits in der ausgeschöpften Bürgerfragezeit im voll besetzten Saal des Koseler Hofs wurde klar, dass zumindest die Wortbeiträge gegen das Vorhaben sprachen. Untermauert wurde dieses durch 342 Unterschriften und Postkarten, die Susanne von Redecker als Mitorganisatorin einer Aktionsgruppe, gegen das Bauvorhaben für 29 600 Plätze für Masthähnchen gesammelt hatte. Ohne dass diese Sammlung rechtliche Folgen habe, nahm Christoph Stöcks von der Amtsverwaltung sie entgegen. „Ich denke, hier haben wir sehr viel geschafft“, sagte von Redecker nach der Sitzung, obwohl sie enttäuscht war, dass das „eindruckvolle Meinungsbild“ nicht berücksichtigt wurde.

In der Fragestunde wurde wiederholt auf die möglichen negativen Folgen einer solchen Massentierhaltung, die Gefahren für die Umwelt, den Boden und nicht zuletzt für Grundwasser und Oberflächengewässer hingewiesen. So berichtete Dirk Steffens, Wissenschaftsjournalist, Fernsehmoderator und Leiter des Internationalen Naturfilmfestivals Green Screen Eckernförde, der in Kosel ein Haus besitzt, von Studien, die ganz klar von sehr häufigen Keimbelastungen an Hühnchenfleisch aus eben solchen Anlagen berichteten. Er kenne aus seiner Fernseharbeit vergleichbare Verfahren zum Bau von zunächst kleinen (29 600) Hähnchenmastanlagen, wo nach wenigen Jahren Betrieb weitaus größere Anlagen folgten. „Kann die Gemeinde weitere Anlagen verhindern“, wollte beispielsweise der Bürger Detlef Thom wissen. Hier musste Bürgermeister Hartmut Keinberger (CDU) einräumen, dass dieses wohl nicht möglich sei.

Auch der Forderung, in die Beurteilung der Abwägung die öffentlichen Belange, die vielleicht gegen das Vorhaben sprächen, aufzugreifen, und so das Einvernehmen zu verwehren, sei nicht möglich, sagte er. Dabei berief sich der Bürgermeister darauf, dass die Gemeinde nur über den Bauantrag für einen 21 mal 81 Meter messenden Stall befinden müsse, nicht aber über die Massentierhaltung. Der Bauantrag erfülle die Vorgaben des Baugesetzbuches nach §35. „Die Gemeinde kann das Einvernehmen nicht verwehren, die Bedingungen für privilegiertes Bauen eines Landwirts im Außenbereich sind erfüllt“, so Keinberger. Die Gemeinde kann keine Gesetze ändern, sie nur anwenden, stellte Stöcks für die Verwaltung fest.

Damit wollten sich nach der Fragestunde aber die Mitglieder der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und der FWK nicht zufrieden geben. So stellte Wolfgang Kastens (Grüne) fest, dass die Gemeinde seinem Verständnis nach sehr wohl einen Ermessensspielraum habe. So zählte er die in § 35, Absatz 3, aufgeführten Aspekte auf, die seiner Ansicht nach als öffentliche Belange gegen das Vorhaben sprechen könnten, beispielsweise Bodenschutz, Naturschutz, Landschaftsbild und Erholungsfunktion. Er warb dafür, dass Einvernehmen zu verwehren.

Dem hielt Sylvia Brücker von der Amtsverwaltung, sowie Amtsdirektor Gunnar Bock auf Nachfrage der EZ entgegen, dass der vorliegende Bauantrag als privilegiertes Vorhaben nach §35, Absatz 1 genehmigungsfähig ist. Dies hatte in seiner Prüfung auch schon das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) im Auftrag der Kreisbaubehörde geprüft und in Aussicht gestellt, so Bock. Die in Absatz 3 aufgeführten öffentlichen Belange bezögen sich auf sonstige Vorhaben (Absatz 2) im Außenbereich, die eben nicht unter Absatz 1 fielen.

Wenn es so sei, dass die Gemeinde an sich keine andere Wahl habe, als etwas genehmigen zu müssen, was er überhaupt nicht wolle, dann sei das wenig demokratisch, stellte Karl Walther (Grüne) fest. Zugleich kritisierte er die Amtsverwaltung, die sich seiner Ansicht nach bei der Diskussion im Bauausschuss zum Stallvorhaben zu sehr einmischte.

Amtsdirektor Gunnar Bock stellte auf Nachfrage klar, dass Mitarbeiter des Amtes sich neutral verhielten und lediglich beraten würden. Dabei würden sie, wenn nötig auch wiederholt, auf rechtliche Bedenken hinweisen, stellte er fest.

Als einfaches „Abnicken“ ohne Möglichkeiten sei die Erteilung eines Einvernehmens nicht zu sehen, erklärte Bock weiter. Das Verfahren ermögliche es der Gemeinde, im Entscheidungsprozess der Planung möglicherweise eigene Planungsziele einzubringen. So wäre bei entsprechenden Anträgen zum Beispiel in Ortsrandlagen denkbar, dass die Gemeinde die Idee entwickelt ein neues Wohngebiet in Angriff zu nehmen, dem das beantragte Vorhaben entgegenstehen würde. Sodann müsste das Einvernehmen nicht erteilt werden und die Gemeinde könnte selbst planen. Das Einvernehmen zu verwehren, obwohl dafür keine rechtlichen Gründe vorliegen, könne zu Schadensersatzforderungen führen. Hätte die Gemeinde das Einvernehmen versagt, hätte der Kreis dieses ersetzt, da es baurechtlich nicht begründet werden kann, hieß es in der Beratungsvorlage.

„Wir bleiben dran“, kündigte von Redecker an und erinnerte daran, dass im kommenden Jahr Kommunalwahl ist. dis

Wolfgang Dreesen
Letzte Aktualisierung: 21.09.2017

Quellenangabe und Copyright:
22.09.2017 | Dirk Steinmetz | Eckernförder Zeitung, shz.de